Zur Erstellung von Gutachten, über Waren, erbrachte Leistungen und Preise bestellt und vereidigt die Handwerkskammer Düsseldorf Sachverständige. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können als Gerichtsgutachter oder als Privatgutachter tätig werden. Bei Gericht geht es zum Beispiel um die Klärung von handwerklich-technischen Fachfragen. Als Privatgutachter werden sie im Auftrag von Privatpersonen tätig und tragen dazu bei, dass zum Beispiel ein Konflikt zwischen einem Mitgliedsbetrieb und einem Kunden gütlich geregelt werden kann. Nachfolgend listen wir Ihnen die für die Kreishandwerkerschaft Niederrhein für die im Rhein-Kreis Neuss zuständigen und qualifizierten Sachverständigen im Maler- und Lackiererhandwerk auf: